Design-Knigge #1: Verkaufe nicht der anderen Werk als deins.
Vor einiger Zeit entdeckte ich eine interessante neue URL in den Referrals meiner Website.
Ein Klick bestätigte den Verdacht: Es ist eine Crowdsourcing-Plattform. (Für die Unkundigen: Das ist ein Platz, wo man viele zweit- bis drittklassige “Designer” für sich arbeiten läßt, nach dem Motto: Irgendwas Verwendbares wird schon dabei sein. Und wenn nicht, ist es auch nicht schlimm – schließlich besteht ja keine Abnahmepflicht.)
Auf diesem Billigheimer-Designwühltisch also war ein Logo-Design ausgeschrieben, mit einem Link auf eines meiner Designs als Inspirationsquelle und Vorbild.
Daß eine Vielzahl der dort abgelieferten Designs den Mindestanforderungen an Typografie, Farben- und Designlehre nicht standhalten kann, ist in diesem Preissegment keine Überraschung. Auch daß sich im einen oder anderen Vorschlag Grafikelemente wiederfinden, die man schon an diversen anderen Stellen gesehen hat (darunter auch Zeichnungen bekannter Künstler), ist wohl Normalität und läßt Rückschlüsse auf die Professionalität der Teilnehmer zu. Aber daß dort offensichtlich jemand anderes meine Arbeit verwendet, um selbst Geld zu verdienen (und hierbei natürlich gegen mein Urheberrecht verstößt), geht mir schon ganz schön gegen den Strich.
Das Corpus delicti ist eine Vektorgrafik, die ich seit längerem zur Verwendung unter einer CC-Lizenz mit Namensnennung anbiete. Die Stellungnahme des Delinquenten ist auch nicht schlecht:
Sorry, habe die Pferdegrafik als Outlineausdruck im Ausmalfundus meiner Kinder gefunden.
Ja ne, schon klar.
Lieber Billigdesigner, ich habe einiges an Zeit verwendet, um der Internetgemeinde diese Arbeit zur Verfügung zu stellen. Du kannst sie einfach mitnehmen und damit anstellen, was du willst. Du mußt nicht einmal danke sagen (auch wenn anständige Menschen es natürlich trotzdem tun). Aber daß du bei einem CC-Werk mit dem Gesetz nachlässig sein und einfach auf die Namensnennung verzichten kannst, ist ein naiver Irrglaube und der kann ganz schnell in die Hose gehen.
Lieber Ausschreiber, sei gewarnt, denn womöglich gibt es bei der einen oder anderen Arbeit aus solchen Quellen eine verspätete Anwaltspost. Und dann ist die anfängliche Ersparnis bestimmt mehr als hinüber.
Man bekommt halt was man bezahlt ;-)
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